Titel

Der Postkrieg beginnt am 24. Juni 1948 mit der Währungsreform und endet mit der gegenseitigen Anerkennung aller Westberliner und Ostdeutschen Wertzeichen am 16.9.49.
Was danach kam an Schikanen und Provokationen mit Markenbildern oder Stempeln, hat mit dem Westberliner Postkrieg nach meiner Meinung nichts zu tun.
Die aus Westdeutschland eingeflogenen Posthornaufdruckmarken der Bizone wurden in der SBZ und Ostberlin nie anerkannt. Die später in Berlin herausgegebenen Marken mit dem schrägen Schwarzaufdruck "Berlin" ebenfalls nicht.
Post nach Ostberlin und in die SBZ konnte allerdings auch in Westberlin mit Ostmarken frankiert aufgegeben werden.
SBZ Marken waren sofort nach ihrem Erscheinen auch in Westberlin gültig. Groß-Berlin unter Viermächteverwaltung wurde noch als Einheit behandelt.
Die Ostmarken konnten allerdings nicht an Westberliner Postämtern gekauft werden. Die Westberliner Marken wurden in Westberlin für Ostmark verkauft, Westberlin hatte seit der Währungsreform zwei gültige Währungen. Neben der Westmark war auch die Ostmark gültiges Zahlungsmittel, Gehälter wurden zum großen Teil in Ostmark (75%) ausgezahlt.
Der Postverkehr zwischen Westberlin und dem Ostteil der Stadt sowie mit der SBZ war erschwert, man konnte sich aber arrangieren.
Das änderte sich grundlegend am 20.3.49 mit der Einführung der Westmark als alleiniges Zahlungsmittel in Westberlin.
Briefe in die Ostzone und nach Ostberlin waren im Osten nie befördert worden, wenn sie mit Westberliner Marken frankiert waren, aber man konnte bis dahin in Westberlin mit Ostmarken frankierte Briefe aufgeben. Das ging nun nicht mehr.
Die Briefe in den Osten mussten im Ostsektor der Stadt zur Post gebracht werden. Es kam zu der Situation, dass in Westberlin, z.B. in Papiergeschäften, Ostbriefmarken bereitgehalten wurden, und häufig wurden die Briefe für die Kunden auch in den Ostsektor zur Post gebracht.

Es entstand so etwas wie ein privater Postdienst.
Heute nennen wir diese Art der Briefaufgabe "Rübergebrachte Post".
Sie ist nur am Westberliner Absender zu erkennen, da die Stempel von Ostberliner Postämtern stammen.
Mit Westmarken frankierte Briefe wurden befördert, aber mit der vollen Summe des Ostportos als Nachporto belegt.
Auch hatte man versucht, die nicht anerkannten Briefmarken durch Freistempel zu ersetzen, zuerst ging das gut, die Briefe kamen an, später wurde auf Freistempel auch Nachporto erhoben.
Doppelfrankaturen hatten besseren Erfolg, waren doch auch Ostmarken auf dem Brief.
Sie könnten eigentlich nur in Richtung West - Ost vorkommen, denn der Besitz von Westdevisen, dazu zählten auch ungebrauchte Briefmarken, war im Osten streng verboten.
Dennoch sind Briefe bekannt, die mit Westmarken in der SBZ vorfrankiert in Westberlin angekommen sind.
Ab 14. Juni 1949 war die Westberliner Post zu Gegenmaßnahmen übergegangen und verlangte von den Empfängern von Post aus dem Osten die für Westberlin gültige Frankatur als Nachgebühr, eigentlich eine Bestrafung der eigenen Bürger.
Da am 1. Juni 1949 die Portosätze in Westberlin denen in Westdeutschland angeglichen worden waren, wurde nun ein Brief, mit 24 Pfennig Ost frankiert, mit der gültigen Ferngebühr von 20 Pfennig Nachporto belegt, eine Postkarte mit 10 Pfennig.
Am 15. Juli 1949 wurden diese Nachgebührsätze nach heftigen Protesten der Westberliner gesenkt.
Es wurden nur die Sätze für Ortsgebühren erhoben, gleich, ob der Versand aus Ostberlin oder der Ostzone erfolgt war.
So verringerte sich das Nachporto für einen Brief auf 10- und für eine Postkarte auf 8 Pfennig West.
Am 16. September 1949 endete dieser Zustand und die Postwertzeichen beider Seiten wurden gegenseitig anerkannt. 

 
     
 

Am 24.6.48 galt in Westberlin noch die Reichsmark, weil die drei westlichen Stadtkommandanten die von den Russen für die SBZ und ganz Berlin durchgeführte Währungsreform nicht anerkannt hatten. So wurden mit Reichsmark frankierte Briefe nach Ostberlin und in die SBZ dort mit Strafporto belegt.

Am 26.6.1948 erließ die Sowjetische Kommandatur den Befehl, dass die in Westberlin am 25.6. aus der Bizone (Englische und Amerikanische Zone) eingeflogenen Posthornüberdrucke in Ostberlin und der SBZ nicht anerkannt und damit frankierte Briefe an den Absender zurückgeschickt werden.

Im Ostberliner Postamt N4 wurden die Briefe von West nach Ost und Ost nach West übergeben. Man findet immer wieder die gleichen Bearbeiter mit ihren Handzeichen.

Es wurden auch einige Kuriositäten produziert.

Für die Zurückweisung der Post im Osten waren verschiedene Stempel im Gebrauch.

Aber auch in Westberlin wurden Briefe, die in den Osten adressiert waren, vorsorglich mit "Zurück-Stempeln" versehen, um dem Absender die Gelegenheit der Neufrankatur mit Ostmarken zu geben.

Nach Ostberlin und in die DDR konnte aber weiterhin mit Marken der SBZ Post aus Westberlin verschickt werden.

Während der Blockade Westberlins (24.6.48 - 11.5.49) konnten Briefe mit Mischfrankaturen, also Westberliner und SBZ Marken gemischt auf einem Brief, weder in die SBZ noch nach Westdeutschland versendet werden. Sie wurden mit einem hektografierten Aufkleber an den Absender zurückgeschickt.




Am 20.3.49 wurde die Westmark in Westberlin als alleiniges Zahlungsmittel eingeführt, die SBZ Marken verloren ihre Gültigkeit.



Briefe nach Ostberlin und in die SBZ konnten jetzt nur noch mit Ostmarken frankiert an Ostberliner Postämtern aufgegeben werden. Heute sprechen wir von der "Rübergebrachten Post"

Mit Ostmarken frankierte Briefe wurden in Westberlin als "Marken unzulässig" zurückgewiesen.

In Westberlin aufgegebene und mit Westmarken frankierte Briefe wurden in der SBZ und Ostberlin zugestellt, aber mit vollem Nachporto in Höhe des Ostportos versehen.

Auch versuchte man mit Freistempeln versehene Post in den Osten zu versenden, um die Westmarken zu vermeiden. Aber auch hier wurde jetzt Nachporto erhoben.

Vorausfrankatur oder Doppelfrankatur in zwei Währungen, wie schon 1870-71 im Deutsch-Franz. Krieg im Elsass praktiziert, hatte mehr Erfolg. Die Briefe wurden anstandslos befördert. Aus Westberlin in Richtung Ostberlin oder SBZ sind sie verhältnismässig häufig.



Die Westberliner Post ergriff Gegenmaßnahmen



in der anderen Richtung, also mit Ost- und mit Westberliner Marken vorfrankierte Briefe, also Doppelfrankaturen aus Ostberlin oder der SBZ sind seltener anzutreffen, was daran liegen mag, dass Westmarken zu besitzen als Devisenvergehen strafbar war. Trotzdem existieren solche Briefe.

Nur mit Westmarken frankierte Briefe, vielleich vorfrankiert aus Westberlin geschickt, wurden mit Nachporto belegt, das in Westberlin auch erhoben wurde.

Ab 14.6.49 ging die Westberliner Post zu Gegenmaßnahmen über und erhob für Briefe aus dem Osten auch Nachporto und zwar in Höhe des vollen Westberliner Portos, das ab 1.6.49 dem Westdeutschlands angeglichen worden war. Auf Behördenpost wurde kein Nachporto erhoben.

Nach Protesten der Westberliner Bevölkerung wurde ab 15.7.49 ein ermäßigtes Nachporto erhoben, das den Portosätzen von Ortsbriefen entsprach, egal ob es sich um einen Ortsbrief oder Fernbrief handelte.

Auch Behördenpost aus Westberlin an einen Empfänger in Ostberlin oder der SBZ musste in Ostberlin aufgegeben werden.

Am 16. September endete der Postkrieg, die Postwertzeichen wurden gegenseitig anerkannt.

Briefe aus Westberlin wurden nun häufig aus Ostberlin verschickt um durch den hohen Wechselkurs Gebühren zu sparen. War ein westberliner Absender angegeben, wurden die Briefe in Westberlin zurückgewiesen.

 
     
     

Postsachen aus Westberlin in Richtung Ostberlin und SBZ

 

Brief Westberlin 24.6.48 21:00 nach USA

 

Berlin-Charlottenburg 25.6.48 nach Neundorf  (Thüringen)

     
24.6.48 Reichsmark   Colmar
     

In Westdeutschland war am 21.6. die DMark eingeführt worden.
Die sowjetischen Besatzungsbehörden mussten nachziehen und in ihrer Zone auch eine Währungsreform durchführen. Diese sollte auch für Groß-Berlin gelten, also die Westsektoren einbeziehen.
Die Westberliner Stadtkommandanten hatten das für Westberlin aber nicht anerkannt. So kam es, dass am 24.6.48 in Westberlin noch die Reichsmark galt und mit Marken der alten Reichsmark-Währung frankiert werden konnte.
Allerdings ging das nur an diesem einen Tag, denn am 25.6.1948 wurde in Westberlin die schon in Westdeutschland gültige DMark eingeführt.

 

Dieser Brief stammt aus der ersten Briefkastenleerung am 25.6.48 und gilt somit nach den generellen Postregeln als am Vortag eingeliefert.
In Westberlin konnte zu dem Tage, wie daneben zu sehen, noch mit Reichsmark frankiert werden.
In Ostberlin und der SBZ aber musste am 24.6. schon in der neuen Währung bezahlt werden, also mit Handstempelaufdrucken oder in Zehnfachfrankatur.
(siehe meine Seite Zehnfachfrankatur)
Der Brief wurde mit Nachporto belegt.
Warum die richtig berechnete Nachgebühr von 33 Pfg auf 27 reduziert wurde, ist nicht verständlich.

 
 

Berlin-Schöneberg 26.6.48 in die SBZ

 
Schöneberg
 

Nach Verordnung der Sowjetischen Kommandatur wurden Briefe mit den aus der Bizone eingeflogenen Posthornaufdrucken, die am 25.6.48 in Westberlin zur Ausgabe kamen, zurückgewiesen.
Es waren dies die Band-Aufdrucke zu 6, 8, 12 und 24 Pfennig und Netz-Aufdrucke zu 10, 16, 20 und 30 Pfennig.
Diesen ganzen "Vorläufersatz" auf dem Brief wollte ein Westberliner wohl einem befreundeten Sammler in der SBZ zukommen lassen. Die Marken wurden aber von den SBZ Behörden nicht anerkannt und der Brief wurde zurückgeschickt.
Erst später wurden die anderen Werte der Posthornserie in Berlin überdruckt.
Beim Stempel "Zurück" mußte das "unzulässig" handschriftlich angebracht werden, die Stempel wurden wohl erst später angefertigt.
Ein sehr früher Postkriegsbrief.

 
     

28.6.48 Berlin W 30 nach Plau (am See) in Mecklenburg

 

29.6.48 Berlin-Tegel nach Frankenberg/Sachsen

     
Berlin 28.6.48   Tegel
     

Der Brief ist zurückgewiesen worden.
Auch hier ist "unzulässig" noch handschriftlich angebracht.
Ein Postmeisterhandzeichen ist vorhanden, ohne Datum.

 

Die Posthornüberdrucke sind als ungültig gekennzeichnet, die zwei 12 Pfennigmarken sind zu 1/10 ihres Wertes gültig.
Bearbeitet offenbar vom gleichen Postbeamten.

 
     

Einschreiben Berlin N 65 28.6.48 nach Erkner bei Berlin

 

Rückseite

     
Erkner   Rückseite
     

Der Brief ist frankiert mit Handstempelaufdrucken, Posthornaufdrucken und 10fach, insgesamt 92 Pfennig, was dem Einschreibporto eines Ortsdoppelbriefes entspricht. Erkner war aber kein Ortsteil Berlins, die Adresse lautet richtig: Erkner bei Berlin. Der Brief wurde in Westberlin Postamt N 65 aufgegeben, wegen der Westmarken aber "An Absender zurück" geschickt.

 

Der Absender trägt aber die gleiche Adresse wie der Empfänger, nämlich  Erkner bei Berlin.
Ist der Brief nun eigentlich doch in Erkner angekommen?
Der Eingangsstempel ist leider nicht gut leserlich, mit etwas Phantasie kann man aber Erkner 1.7.48 lesen.
Ein Beleg der zeigt, dass Sammler zu dieser Zeit auf ausgefallene Ideen gekommen sind.

 

     

Berlin-Charlottenburg 28.6.1948 nach Wernigerode

 

Berlin N 20 14.9.48 nach Straussberg/SBZ

     
  John
     

Dieser Brief trägt den am häufigsten verwendeten "Zurück unzulässig" Stempel.
Nach Dr. Elsner handelt es sich um einen bald nach Beginn des Postkrieges gefertigten Setzkastenstempel, der bis Ende der Zeit der Rücksendungen in Gebrauch blieb.
Benutzt wurde er wahrscheinlich von mehreren Postmeistern im Übergabepostamt Berlin N 4.
Ein Datum handschriftlich und ein Postmeisterhandzeichen neben dem Stempel ist vorhanden.
(Stempel "A")

 

Auf diesem Brief ist das Postmeisterzeichen als Stempel angebracht.
Zitat Dr. Elsner-Katalog:
"Der Postangestellte John darf für sich den Ruhm beanspruchen, als einziger im Postkrieg tätiger Postangestellter mit einem eigenen Postmeisterstempel seine Arbeit nachgewiesen zu haben".
Das Datum wurde angebracht um zu dokumentieren, dass die Rücksendung ohne Verzögerung erfolgte.
(Stempel "A")

 
     

Ortspostkarte Berlin-Nikolassee ?.?.1948

 

Text

     
 
     

Berlin-Pankow lag im Sowjetischen Sektor Berlins. Die Wollankstrasse führt vom Rathaus Pankow unter der S-Bahnbrücke am Bahnhof  Wollankstrasse in Richtung Gesundbrunnen.
Bei der Teilung Berlins 1945 in Ost und West wurde hier die S-Bahnlinie als Grenze gewählt.
So geschah es, dass ein Teil der Wollankstrasse mit den Hausnummern ca. 25 bis 100 hinter der S-Bahnbrücke und dem S-Bahnhof Wollankstrasse im Französischen Sektor, also in Westberlin lag.
Die Grenzübergänge waren zu der Zeit noch frei passierbar, die Strassenbahnlinie 23 aus Rosenthal und 24 aus Buchholz fuhren in der Wollankstrasse über die Sektorengrenze in Richtung Gesundbrunnen.

 

Die Postkarte ist mit einer Posthornaufdruckmarke frankiert und nach Berlin-Pankow adressiert mit dem Vermerk - Französischer Sektor - und im Westberliner Postamt N40 aufgegeben. Sie sollte also in den Westberliner Teil der  Wollankstrasse geliefert werden.
Der Vermerk ist aber in Westberlin ignoriert worden und die Karte wurde in das Ostberliner Postamt N4 übergeben, dort mit dem "Zurück" Stempel versehen und an den Absender nach Berlin-Nikolassee zurück geschickt.
Wie der zweite Stempel vermuten lässt ist die Karte aber offenbar nochmals abgeschickt worden.
Leider sind die Daten der Stempel nicht lesbar. Der "Zurückstempel" ist nicht durchgestrichen aber das kann vergessen worden sein.

 
     

Ortspostkarte Berlin-Nikolassee 27.9.1948

 

Rückseite

     
Kohlhasenbrück   Rückseite
     

Auch diese Karte, wie die darüber aus Nikolassee, ist versehentlich nach Ostberlin geraten und von Herrn John im Postamt N4 mit "Zurück unzulässig" und seinem Postmeisterstempel nebst Datum 27. Sept. 1948 gestempelt worden.
(Stempel "A")

 

Kohlhasenbrück, im amerikanischen Sektor von Berlin gelegen, im Bezirk Berlin-Zehlendorf, wurde vom PA Babelsberg (SBZ) betreut und erst am 1.1.48 vom PA Wannsee übernommen.
Das erklärt aber nicht, warum neun Monate später das Postamt Berlin-Nikolassee die Karte nach Ostberlin übergeben hat.

 
     

Ortsbrief Berlin SO 26 (West) 6.7.48 nach Berlin N 113 (Ost)

 

Wittenau 21.12.48

     
Berlin SO36   Wittenau 21.12.49
     

Stempel
- Abs zurück Unzulässig - zweizeilig

Der Stempel ist im Elsner-Katalog mit "B" bezeichnet.

 

Stempel
- Unzulässig ZURÜCK - zweizeilig

Im Elsner-Katalog Stempel "E"

 
     

Friedenau 21.3.49 nach Görlitz

 

5.2.49 Berlin W30 nach Berlin W8

     
Frioedenau 21.3.49   5.2.49
     

Stempel
- ZURÜCK Marke unzulässig - zweizeilig

Im Elsner-Katalog Stempel "D"

 

Dieser Nebenstempel ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Stempel eines Westberliner Postamtes. Er kommt auch auf Briefen mit östlichen Werbestempeln vor, die bestimmt nicht im Osten zurückgewiesen worden sind. Bei Elsner Stempel "C"

 
     

Berlin-Lichtenrade 7.1.1949 nach Thüringen

 

Berlin-Neukölln 11.1.1949 nach Ostberlin

     
 
     

Der Brief wurde in Lichtenrade (Westberlin) mit einer Westmarke frankiert aufgegeben. Die Westmarke wurde beanstandet, der Brief zurückgeschickt.
Nun wurde der Brief mit Ostmarken frankiert am 11.1.49 in Charlottenburg (Westberlin) aufgegeben. Das war bis 20.3.49 noch möglich.

 

Dieser Brief wurde in Neukölln (Westberlin) mit einer Westmarke frankiert.  Adressiert ist er nach Ostberlin. Vorsorglich wurden in Westberlin mit Westmarken frankierte Briefe direkt an den Absender zurück gegeben. So konnte der Brief mit Ostmarken neu frankiert nach Ostberlin versendet werden.

 
     

Berlin NW40 29.6.48 nach Saalfeld/Sachsen

 

Rückseite

     
Saalfeld   Rückseite
     

Dieser Firmenbrief aus Westberlin ist an eine Firma in Sachsen gerichtet. Er ist frankiert mit 2,40 Reichsmark, vorn und hinten und hat vorn zusätzlich eine 24 Pfennig Marke aus Westberlin verklebt.
Nebenstempel nach Dr. Elsner "I"

 

Handelt es sich um einen Doppelbrief? Dann wäre die Frankatur für Westberlin korrekt gewesen.
Die 24 Pfennig Posthorn-Marke wurde im Osten nicht anerkannt. So wurde der Brief mit dem "Zurück-Stempel" versehen.

 
     

Berlin-Charlottenburg 20.10.48 Ortsbrief an das Finanzamt Berlin-Prenzlauer Berg (Ost)

 
Finanzamt Prenzlauer Berg  

Der Ortsbrief an das Finanzamt Prenzlauer Berg wurde in Westberlin mit dem Luftbrückenstempel versehen, der vom 1.10.48 bis 31.10.48 abgeschlagen wurde. Der Brief ist mit einer westberliner Marke frankiert, die in Ostberlin nicht anerkannt wurde. Der "Zurück" Aufkleber stammt aus Westberlin, er wurde auf einem Formular des Postamtes Bln-Charlottenburg gedruckt.
Nach Dr. Elsner ist es der am häufigsten verwendete Aufkleber, der in verschieden Farbtönungen existiert. (Aufkleber A)
Das Datum des Poststempel ist nicht lesbar, er stammt vom Postamt Berlin-Charlottenburg 2 S.
Der Aukleber trägt ein Datum 21.10. mit einem Postmeisterhandzeichen.
Wer aber hat den Luftbrückenstempel überklebt? Das Zettelchen stammt auch aus einem Formular. Denkbar wäre, dass erst der Stempel überklebt wurde, um im Osten Probleme zu vermeiden und dass man erst später im Postamt SW 11 die Schwarzaufdruckmarke bemerkte und der "Zurück" Aufkleber angebracht und die  Rückgabe eingeleitet wurde.

 
 

12.2.49 Berlin-Charlottenburg (West) nach Berlin-Dahlem (West), nachgesendet nach Berlin-Lichtenberg (Ost)

 
 

Der Brief wurde innerhalb Westberlins an eine Patientin im Krankenhaus versendet.  Wahrscheinlich war er als Doppelbrief unterfrankiert und wurde mit 16+8=24 Pfennig Nachporto belegt.
Er kam im Krankenhaus an, nachdem die Patientin, die in Ostberlin wohnte, nach Hause entlassen worden war. Vom Krankenhaus wurde er nachgeschickt.
Da die Westberliner Marke in Ostberlin nicht gültig war, bekam der Brief  in Westberlin einen Stempel - zurück "Marke unzulässig"-. Er ging an den Absender zurück, der wohl das Nachporto bezahlen musste. ( Dr Elsner Stempel C in rot).

 
     

Ab 14.1.49 durften Ostmarken nicht mehr zur Frankatur von Post innerhalb Westberlins und nach Westdeutschland verwendet werden. Post in den Osten konnte noch aus Westberlin mit Ostmarken frankiert versendet werden.

 

29.1.49 nach Borna/Leipzig

 

Aber wie überall, gibt es auch Ausnahmen

     
Charlottenburg 29.1.49 nach Borna   7.2.49
     

Dieser Bedarfsbrief wurde aus Berlin-Charlottenburg am 29.1.49 mit SBZ Marken frankiert nach Borna bei Leipzig versendet.
An einen Westberliner oder Westdeutschen Empfänger hätten diese Marken zu der Zeit nicht mehr verwendet werden dürfen. Bis 20.3.49 war diese Art der Frankatur an einen Empfänger im Osten noch möglich.

 

Ein Einschreibbrief eines Briefmarkenhändlers, am 7.2.49 komplett mit Ostmarken frankiert und in Westberlin befördert.
Der Eingangsstempel ist nicht derselbe, wie der Einlieferungsstempel.
Ist der Brief wiklich befördert worden?
Wollte Herr Papendorf, Briefmarkenhändler in Westberlin zeigen, dass das doch möglich war?

 
 

Drucksache mit Aufkleber - Absender zurück Marke unzuläßig

 
Zurück mit Aufkleber
 

Der Absender dieser Karte hat seine Adresse in Berlin-Heinersdorf, Ostberlin.
Die Karte ist in Westberlin N20 aufgegeben. Das war zu der Zeit mit der Straßenbahn Linie 24 aus Heinersdorf  kein Problem.
Aber die Karte geht an einen Empfänger in Westberlin.
Innerhalb Westberlins und nach Westdeutschland musste seit 14.1.49 mit Westmarken frankiert werden. Hätte der Absender die Karte in Heinersdorf aufgegeben, wäre sie noch anstandslos befördert worden. (Dr. Elsner: Aufkleber B)

 
     

Ein Kuriosum dieser Zeit

 

29.1.49

 

Rückseite

     
 
     

Der Brief wurde in Westberlin (SO36) am 20.1.49 an einen Empfänger in Westberlin aufgegeben und zurückgewiesen. Die Marken der SBZ waren seit 14.1.49 zur Beförderung von Post innerhalb Westberlins und nach Westdeutschland nicht mehr zugelassen.
Die Marke war deshalb ungültig, wurde eingerahmt, nicht gestempelt und der Brief erhielt einen - Zurück - Stempel. Der Absender des Briefes wohnte in der SBZ, in Neue Mühle (Kr. Teltow), heute ein Teil von Königswusterhausen. Für den Versand von Post aus Westberlin in den Osten der Stadt oder die SBZ, waren die Ostmarken aber bis 21.3.49 noch zugelassen.

 

Wurde die Marke deshalb auf dem Austauschpostamt SW11 nachträglich entwertet, weil sie zum Rückversand in die SBZ oder nach Ostberlin noch gültig war?
Wahrscheinlicher ist, dass das Austauschpostamt SW11 nach dem Grundsatz der gegenseitigen Loyalität der Postverwaltungen handelte, nicht entwertete Marken nachträglich zu entwerten, wobei es gleichgültig war, ob diese von der eigenen Postverwaltung stammen oder nicht.
Hätte der Absender den Brief auf seinem SBZ Postamt in Neue Mühle, Kreis Teltow aufgegeben, wäre er in Westberlin mit Nachgebühr zugestellt worden.
Ein Beispiel für die Absurdität dieser Zeit.

 
 

Briefe aus Westberlin nach Westberlin in Ostberlin aufgegeben

 
     

Brief eines Anwalts aus Westberlin an einen Anwalt in Westberlin

 

Anwaltsbrief aus Westberlin an einen Empfänger in Westberlin

     
West-Ost-Frankatur   28.7.49
     

Der Brief ist mit einer 10 Pfennigmarke aus Westberlin und einer 6 Pfennigmarke aus der SBZ frankiert.
Diese Frankatur war zu dieser Zeit, am 1.10.48, in Westberlin durchaus zugelassen.
Der Brief ist aber in Ostberlin aufgegeben worden. Dort war die 10 Pfennigmarke mit Aufdruck "Berlin" ungültig.
So wurde der Brief mit dem 1,5fachen Strafporto belegt und nach Westberlin übergeben.
Am 5.10. ist er beim Anwalt eingegangen und der musste wohl das Strafporto bezahlen.

 

Der Brief dieses Anwaltes aus Berlin-Charlottenburg an einen Empfänger ebenfalls in Westberlin, ist mit einer Ostmarke frankiert und in Ostberlin aufgegeben.
Es war in der Zeit der gegenseitigen Nachportoerhebung, also nach dem 14.6.49.
Die Nachgebühr von 10 Pfennig wurde nach dem 15.7.49 auf Ortsbriefe und Fernbriefe gleichermaßen erhoben.
So musste der Empfänger in Westberlin 10 Pfennig West Nachgebühr bezahlen, der Anwalt für seine Ostmarke umgerechnet etwa 4 Pfennig.

 
 

Einziger während der Postkriegszeit in Westberlin beanstandeter östlicher Werbestempel

 
     

7.5.49

 

2 verschiedene Stempel

     
Zurück aus Westberlin   groß
     

Drucksache, aufgegeben in Ostberlin mit einem Absender in Westberlin und einem Empfänger in Westberlin wurde mit einem Stempel versehen:
"An Absender zurück, Freimarken unzulässig",
wobei das Wort "Freimarken" mit Bleistift gestrichen wurde.
Beanstandet wurde der Werbestempel.
Allerdings wurden zu der Zeit auch Briefe mit Westberliner Absender an Westberliner Adressen, wenn sie in Ostberlin aufgegeben worden waren, zurückgewiesen.

 

Sendungen mit diesem Ostberliner Werbestempel -
Deine Stimme zur Delegiertenwahl zum 3. Deutschen Volkskongress in Berlin am 15. und 16.5.49! -
wurden als unzulässig nach Ostberlin zurückgegeben.
In dem Übergabepostamt N4 wurde dieser Stempel oft noch zusätzlich zu bereits anderweitig mit normalem Stempeln abgefertigter Post angebracht.
So hat der Brief zwei Ostberliner Stempel - Berlin NW 7 7.5.49 - 13 Uhr - und Berln N4 7.5.49 - 23 Uhr

 
 

Hier ist nur ein Stempel auf dem Brief

 
 

Es ist recht merkwürdig, dass von diesem Stempel in Westberlin offenbar nur Briefe mit dem gleichen Absender existieren. Auch im Burhop- und im Elsner-Katalog sind Briefe von diesem Absender abgedruckt, alle mit verschiedenen Empfängeradressen. Wohl um  bei der Herstellung dieser Briefe Porto zu sparen, sind sie alle als Drucksachen frankiert. Wie ich in meinem Vorwort aber schon gesagt habe, interessieren mich auch gemachte Briefe, weil sie Dinge zeigen die möglich waren aber vielleicht nicht der Nachwelt überliefert worden wären.

 
     

Um Post aus Westberlin in den Osten zu versenden, ohne Ostmarken auf Ostberliner Postämtern kaufen zu müssen, hatte man die Möglichkeit geschaffen, Briefe mit Freistempeln zu versehen. Die Postämter Berlin SW 11 und Charlottenburg 2 hatten ihre Frankiermaschinen, eigentlich zur Massenfrankatur gedacht, zur Verfügung gestellt. Am Anfang ging das auch gut, später wurde im Osten auf solche Briefe Nachgebühr erhoben.

 

Mit Freistempel beförderte Ortskarte Berlin SW 11 24.2.49

 

Fernbrief mit Freistempel Berlin-Charlottenburg 2  2.3.49

     
SW11 24.2.49   Charlottenbg2
     
     
 

Berlin-Charlottenburg 2  3.12.48 nach Ostberlin

 

Berlin SW11 19.8.48 nach Demker bei Stendal (SBZ)

     
 

Dieser Ortsbrief aus Berlin-Spandau wurde mit der Ortsgebühr von 16 Pfg frankiert und ohne Beanstandung in Ostberlin zugestellt.

 

Dieser Brief mit Absender aus Berlin-Zehlendorf, mit 24 Pfg Ferngebühr frankiert, wurde ohne Beanstandung in der SBZ zugestellt.

 
     

Jetzt wurde auch auf Freistempler Nachporto erhoben.

 

Berlin-Charlottenburg 2  12.4.49 nach Bln.-Mahlsdorf (Ost)

 

Berlin SW11 2.6.49 nach Horka/Oberlausitz (SBZ)

     
Charlottenbg   2.6.49

Die Ortspostkarte wurde mit der Ortsgebühr von 10 Pfg West frankiert und in Ostberlin mit der vollen Ortsgebühr für Postkarten von 10 Pfg belegt.

 

Diese Postkarte, einen Tag nach der Gebührenangleichung als Postkarte mit 10 Pfg frankiert, wurde mit Osten mit der dort gültigen vollen Ferngebühr von 12 Pfg Nachporto belegt

 
     

3.7.49 Berlin W30 nach Berlin-Pankow (Ost)

 

8.8.49 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg nach Salzwedel

     
Drucksache Pankow   Salzwedel
     

Drucksache frankiert mit einem Firmen-Freistempel zu 4 Pfennig, Tarif in Westberlin ab 1.6.49. In Berlin-Pankow mit der dort gültigen Gebühr von 6 Pfennig mit Nachporto belegt. Ungewöhnlich ist der Kastenstempel "Nachgebühren - Berlin-Pankow".

 

Brief des Amtsgerichts Charlottenburg an einen Empfänger in Salzwedel, SBZ, mit Freistempel zu 20 Pfg., dem gültigen Westporto für Fernbriefe versehen. Auch hier wurde das SBZ-Porto für Fernbriefe von 24 Pfg. in voller Höhe als Nachgebühr erhoben.

 
     

Alles änderte sich mit der sog. 2. Währungsreform in Westberlin am 20.3.1949. Die Westmark wurde als alleiniges Zahlungsmittel eingeführt. Die Zeit der Parallelwährung von Ostmark und Westmark in Westberlin war beendet. Alle offiziellen Zahlungen mussten nun in Westmark vorgenommen werden. Die Ostmark wurde allerdings in den Geschäften Westberlins zum Kurs dieser Zeit von 4,50 Ost für eine Westmark als Zahlungsmittel akzeptiert oder man konnte in einer Wechselstube Westmark zu diesem Kurs kaufen. Ich kann mich noch erinnern, das später der Kurs auf 7 Ostmark für eine Westmark geklettert war.


Nachgebührerhebung im Osten auf Post aus Westberlin

     

Um die Nachgebühr für den Empfänger im Osten zu vermeiden, konnte man die Post mit Ostmarken frankiert in Ostberlin aufgeben.
Westberliner Geschäftsleute kamen auf die Idee, für ihre Kunden Ostmarken bereitzuhalten. So konnte man z. B. in Papiergeschäften Ostmarken kaufen und als besonderen Service wurden die Briefe auch häufig nach Ostberlin zur Post gebracht.
Es entstand so etwas wie ein privater Postdienst.
Das funktionierte, bis von der Stadtkommandatur diese Praxis untersagt wurde.

 

Rübergebrachte Postkarte 2.6.1949

 

Rübergebrachter Brief 4.8.49

     
Schöneberg   Friedenau
     

Diese Postkarte mit einem Absender in Berlin-Schöneberg (West) an einen Empfänger in Berlin-Hohenschönhausen (Ost) konnte nur befördert werden, wenn sie an einem Ostberliner Postamt aufgegeben wurde, frankiert mit ostdeutschen Marken.

 

Dieser Brief nach Wernigerode hat einen Absender in Berlin-Friedenau, aufgegeben in einem Ostberliner Postamt mit einer Ostmarke frankiert.
Nur so war es möglich, einen Empfänger in Ostberlin oder der SBZ zu erreichen.

     

Rübergebrachte Postkarte 12.4.1949

 
nach Leipzig   Text
     

Diese Postkarte nach Leipzig mit Westberliner Absender konnte nur in Ostberlin aufgegeben werden. Das ist aber nicht das Interessante daran, es ist der Text:

z.Z.Berlin, den 12.April 49
Ihr Lieben!
Pünktlich u. wohlauf sind wir am Sonntag hier angelangt, aber eine große Enttäuschung gleich erlebt. Mit dem Flug wird es noch nichts, wir sind erst für den 28ten vorgemerkt, es kann vielleicht auch etwas früher werden. Nun sitzen wir mit unseren Lebenmittelkarten auf dem Trocknen! Könnten Ihr uns nicht etwas Brot- und Nährmittelmarken wieder zurückerstatten, wir hatten Euch von allem ja so reichlich dagelassen. Ihr wißt ja selber wie es ist wenn man so entblößt von Marken ist, und wir haben hier leider niemand, der uns helfen kann. Vorläufig schickt an Gerdas Adresse. Wir werden wohl in Grunewald bei einer bekannten Familie ein Zimmer bekommen und schreiben bald mehr.
Gesundes Osterfest und herzlichste Grüße
Trude und Reinhold


Diese Postkarte stammt offenbar von einem Leipziger Ehepaar, das sich nach Westberlin "abgesetzt" hat und nun dort auf den Flug nach Westdeutschland warten muss. Die Lebensmittelmarken haben sie Bekannten in Leipzig gelassen und wollen nun von dort Brot- und Nährmittelmarken zurück erhalten.
Die Fluchtwelle aus der DDR begann gerade erst, im Jahr 1949 sind etwa 130.000 Ostberliner und Ostdeutsche über Westberlin geflohen.
Diese Postkarte an die Zurückgebliebenen in der DDR zu schreiben, wäre später sehr riskant gewesen. Der Straftatbestand hieß dann "Beihilfe zur Republikflucht" und wurde mit Gefängnis bestraft.

 
     

In Westberlin zurückgewiesene Ostfrankatur am 23.3.49

 
 
     

Diese Postkarte aus Westberlin nach Ostberlin ist von der Westberliner Post mit einem Stempel "Marken unzulässig" versehen worden. Ab 21.3.49 galt in Westberlin nur noch die Westmark. Die Postkarte wurde an den Absender zurückgeschickt. Dieser brachte die Karte zu einem Ostberliner Postamt, wo der Westvermerk gestrichen wurde und die Karte an den Adressaten zugestellt wurde.
Da es sich bei dem Absender um einen Briefmarkenhändler handelt, wie aus dem Text ersichtlich, kann man den Verdacht nicht ausschließen, dass die Karte "philatelistisch beeinflusst" ist, wie man großzügig einen gemachten Beleg bezeichnet.

Der Absenderstempel ist leider im Laufe der Jahre verblasst, aber ein Vorbesitzer hat daneben die Adresse vermerkt.

 
     

Amtsbriefe aus Westberlin in Ostberlin aufgegeben.
Auch Amtsstellen blieb keine Wahl, wollten sie einen Empfänger in Ostberlin oder der SBZ erreichen, ihre Briefe in Ostberlin aufzugeben.

     

Brief Amtsgericht Tempelhof 7.5.49 nach Ostberlin

Brief Amtsgericht Charlottenburg 9.8.49 nach Stassfurt (SBZ)

   
Amtsgericht Amtsgericht
   

Brief des Amtsgerichts Tempelhof mit Zustellungsurkunde an einen Rechtsanwalt in Ostberlin. Der Brief ist von einem Boten an einem Ostberliner Postamt aufgegeben worden. Mit Westmarken frankiert, hätte der Empfänger im Osten das 1,5fache an Strafporto bezahlen müssen.
Merkwürdiger Weise trägt der Brief zwei verschiedene Stempel Ostberliner Postämter, 7.5.49 Berlin N 4 und 7.5.49 Berlin W 9. Zugestellt ist er nach Aufschrift des Postboten am 9.5.

Von der Geschäftstelle des Amtsgerichtes Charlottenburg im Ostsektor aufgegebener Brief an einen Empfänger in Stassfurt (SBZ).
Die Möglichkeit, den Brief in Westberlin mit Ostmarken zu frankieren, gab es seit 20.3.49 nicht mehr.
Mit Westmarken frankiert, hätte der Empfänger in der Ostzone Strafporto bezahlen müssen.
Dieser Zustand änderte sich erst am 16.9.49. Es wurden wieder alle Marken gegenseitig anerkannt.

 
   
     

Kammergericht zu Berlin 8.9.49

Bezirksamt Wedding 11.8.49

   
Kammergericht Bezirksamt Wedding
   

Dieser Brief des Kammergerichts Berlin-Wilmersdorf (Westberlin) an die Versicherungsanstalt des Landes Sachsen in Freital musste in Ostberlin aufgegeben werden. So konnte man Schikanen der Ostdeutschen Post vermeiden.

Brief des Bezirksamtes Wedding mit Absender Vircho Krankenhaus, Strahlen-Abt. und Ambulatorium an einen Doktor in Zerpenschleuse. Zerpenschleuse ist heute ein Ortsteil von Wandlitz, östlich von Berlin.

 
     
 

Berlin-Charlottenburg 19.7.49 nach Halle/Saale

 

Berlin-Charlottenburg 15.7.49 nach Petzow bei Werder

     
Halle   15.7.49
     

Brief an ein Ministerium in der Sowjetzone. Marken der Bautenserie sind relativ selten auf Postkriegsbriefen zu finden, die Westberliner Postler hatten die Anweisung, zuerst die Überdruckmarken zu verbrauchen.

 

Brief nach Petzow, einem Ortsteil von Werder/Havel. Der Brief ist mit 30 Pfg frankiert, 20 wären nötig gewesen. Dachte der Absender, er könne mit dem höheren Porto dem Empfänger die Nachgebühr ersparen?

 
 

Um dem Empfänger die Nachgebühr zu ersparen, kam man auf die Idee der Vorfrankatur, bekannt schon aus der Zeit des Postkriegs im Elsaß 1871. Die Post wurde mit Frankatur für beide Laufwege ausgestattet. Westberliner Marken wurden in Westberlin, die Ostmarken im Übergabepostamt N4 gestempelt. Diese Post ist reibungslos befördert worden, weil darauf auch Ostmarken in Westberlin verklebt waren. Es ging immer darum zu dokumentieren, dass Westberlin eigentlich zur Sowjetischen Zone gehöre.

 
 

Berlin-Charlottenburg 16.4.49 nach Auerbach/Vogtland (SBZ)

 

Berlin-Charlottenburg 2.7.49 nach Ahlbeck (SBZ)

 
   
Charlottenbg Ahlbeck
   

Die Postkarte stammt aus der Zeit, als die Postgebühren in Ost und West noch gleich waren, nämlich 12 Pfennig für eine Postkarte im Fernverkehr. Der Ostanteil ist mit 18 Pfennig um 6 Pfennig überfrankiert.
Es ist zu bemerken, dass die Frankatur, obwohl noch nach gleichem Tarif, mit zwei verschiedenen Währungen bezahlt werden musste.
Die Ostmarke ist im Übergabepostamt N4 mit einem Oststempel "nachträglich entwertet" worden.

Auch dieser Brief ist in Westberlin mit einer Ostmarke vorfrankiert worden.
Das Fernporto betrug seit 1.6.49 in Westberlin 20 Pfennig, in Ostberlin und der Ostzone 24 Pfennig. So ist dieser Brief auch frankiert.
Die Ostmarke wurde nachträglich entwertet im Übergabepostamt Berlin N4.
Er trägt einen Absender aus Berlin- Charlottenburg, Westberlin und geht in das Seebad Ahlbeck.

 
 

Beanstandete Post aus Ostberlin und der SBZ in Westberlin

 

Obwohl unwahrscheinlich, gültige Westmarken waren als ausländische Devisen im Osten verboten, gab es doch mit Westmarken vorfrankierte Brief aus dem Osten nach Westberlin.

 
 

Berlin N4 (Ost) 25.7.49 nach Berlin-Tempelhof (West) 27.7.49

 

Nachträglich entwertet

 
   
Tempelhof groß
   

Brief aus Ostberlin, vorfrankiert mit Westmarken und in Berlin-Tempelhof 1 nachentwertet. Er ist mit dem gültigen Porto von 16 Pfennig für einen Ortsbrief in Ostberlin frankiert und mit 10 Pfennig für Westberlin.

Der Nachgebühr-Stempel ist erst angebracht und dann wieder gestrichen worden, was meine Vermutung bestätigen könnte, dass grundsätzliche alle Post aus dem Osten mit Nachportostempel versehen wurde.

 
 

Mit einer Westmarke frankierte Briefe aus der SBZ nach Westberlin und mit Nachporto versehen, gehören nicht zu Postkriegsbelegen, obwohl sie als solche immer wieder angesehen werden.

 

2.8.48 aus Zehdenick nach Berlin-Lichterfelde-Ost

30.12.48 aus Mahlow Kr. Teltow (SBZ) nach Berlin-Tegel (West)

   
Zehdenick       Nachentwertung Westberlin      
   

Das Kuvert hat einen Mittelbug, was darauf schließen ließe, das es vorfrankiert aus West-Berlin nach Zehdenick geschickt wurde.
Die Marke ist im Aufgabepostamt Zedenick als ungültig markiert worden aber trotzdem gestempelt und der Brief mit 36 Pfennig Strafporto belegt worden. Nach internationaler Vereinbarung muß ein Brief mit der am Aufgabepostamt gültigen Marke frankiert sein, andernfalls muß die Post am Empfangsort, auch wenn die Marke dort gültig ist, Nachporto erheben.

Dieser kleine Brief ist mit einem Absender aus Mahlow Kreis Teltow versehen. (Heute Blankenfelde-Mahlow, liegt im Süden Berlins und grenzt an den Berliner Stadtteil Lichtenrade an).
Der Brief ist mit einer gültigen Westberliner Marke frankiert, die in der SBZ nicht gültig war und auch nicht gestempelt wurde.
Somit wurde er dort mit Strafporto belegt, 36 Pfennig sind notiert.
In Westberlin wurde die Marke nachentwertet, Strafporto musste aber dennoch bezahlt werden.

 
 

Brief aus Teterow/Mecklenburg (SBZ) 1.8.49 nach Berlin-Schöneberg (West)

 
Teterow/Mecklenburg
 

Die Stephanmarke ist in Teterow als ungültig markiert worden und der Brief wurde mit dem 1,5fachen des Portos als Strafporto belegt.
Wenn der Brief an einen Empfänger in Ostberlin gegangen wäre, so hätte der dieses Porto als Nachgebühr bezahlen müssen. In Westberlin galt aber zu dieser Zeit schon das reduzierte Nachporto von 10 Pfennig für Orts- und auch Fernbriefe. So wurde Nachgebühr von 36 Pfennig auf 10 Pfennig reduziert.
Der Brief wäre auch bei Frankatur mit einer Ostmarke mit diesem Nachporto versehen worden.
Der Umschlag hat in der Mitte einen Kniff, vielleicht war er vorfrankiert aus Westberlin geschickt worden. Er hat einen Absender aus Bartelshagen Kreis Güstrow.

 
 

Ab 14.6.49 ging die Westberliner Post zu Gegenmaßnahmen über und erhob für Briefe aus dem Osten auch Nachporto und zwar in Höhe des vollen Westberliner Portos, das ab 1.6.49 dem Westdeutschlands angeglichen worden war. Auf Behördenpost wurde kein Nachporto erhoben.

 
     

Ortsbrief Berlin N4 nach Berlin N65

 

Fernbrief 11.6.49 aus Leipzig nach Westberlin

     
Berlin N4   Leipzig
     

Ortsbrief aus Ostberlin, gestempelt am 2.7.49 Berlin N4 nach Westberlin.
Dort wurde der Brief mit dem für Ortsbriefe üblichen Porto von 10 Pfennig als Nachporto belegt.

 

Der Brief  ist in Westberlin mit dem vollen Nachporto von 20 Pfennig West belegt worden. Das Nachporto wurde ab Dienstag, dem 14. 6. erhoben. Der Brief ist von der engl. Zensur geöffnet und somit erst nach dem 14. 6. angekommen.

 
     

Ab 15.7.1949 wurde die ermäßigte Nachgebühr erhoben.
Nach massiven Protesten der Westberliner Empfänger wurden diese Nachgebührensätze am 15.7.49 auf das zu entrichtende Porto für Ortspost gesenkt, egal ob die Sendung in Ostberlin oder der Ostzone eingeliefert worden war. Ein Ortsbrief in Westberlin kostete 10 Pfennig Nachgebühr, eine Postkarte 8 Pfennig

 

Ortsbrief aus Bln.-Niederschöneweide 30.8.49 nach Westberlin

 

Fernbrief aus Michendorf 13.8.49 nach Westberlin

     
Bln.-Niederschöneweide   Michendorf
     

Ortsbrief aus Ostberlin nach der Nachgebühr-Ermäßigung am 15.7. mit der Nachgbühr für Ortsbriefe belegt, die nun auch für Fernbriefe galt.

 

Dieser Brief aus der SBZ nach Westberlin, nach der Ermäßigung der Nachgebühr versendet, ist mit 10 Pfennig belegt worden.

 
cc
     

Postkarte aus Forst (Lausitz) 15.8.49 nach Westberlin

 

Postkarte aus Stralsund (SBZ) 27.8.49 nach Westberlin

     
Forst   Stralsund
     

Trotz des reduzierten Strafportos auf 8 Pfennig wurde die Annahme dieser Karte vom Empfänger verweigert und sie ging an den Absender zurück. Ob er sie schon gelesen hatte?

 

Fernpostkarte, aus Stralsund nach Westberlin, die nach der Senkung der Nachgebühr als Fernkarte nur mit der Ortsnachgebühr belegt wurde.

 
 
 

Amtsbriefe aus Ostberlin an Westberliner Anwälte

 
     

Gerichtskasse Lichtenberg

 Amtsgericht Weissensee 16.8.49

   
Gerichtskasse Amtsgericht Weissensee
   

Das Datum des Stempels ist leider nicht leserlich, aber da es sich um einen Ortsbrief handelt, wäre vor oder nach der Gebührensenkung das gleiche an Nachgebühr erhoben worden.
Der Stempel "Nachgebühr" ist erst gestrichen, dann erneut angebracht worden. Warum? Behördenpost war von der Nachgebühr befreit, ob der Postbeamte wohl wegen des Absenders den Brief als Behördenpost eingestuft hat?

Brief des Amtsgerichts Weissensee an einen Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg.
Auch hier handelt es sich um einen Ortsbrief, der mit der ermäßigten Nachgebühr belegt worden ist, die aber die gleiche wie vorher war.
Es war offensichtlich kein Zweifel, dass es sich nicht um einen Behördenbrief handelte.

 
         

Briefe von Westberlinern in Ostberlin aufgegeben, um das Währungsgefälle zu nutzen

 
     
Berlin 9    
     

Der Westberliner Absender dieses Briefes hätte seinen Einschreib-Doppelbrief am 17.2.49 auch in Westberlin aufgeben können, dann hätte er aber die Einschreibgebühr von 60 Pfennig in Westmark entrichten müssen, was seit 28.12.48 Vorschrift war. So hat der Brief 1,08 Ostmark gekostet, was bei einem Kurs von ca. 1:4 etwa 27 Westpfennig entsprach.

 
 
     

Am 16.9.1949 endete der Postkrieg. Die Marken wurden gegenseitig anerkannt.

     

Postkarte aus Oelsnitz im Vogtland 14.9.49 nach Westberlin

Rückseite

   
Oelsnitz Rückseote
   

Am 14.9.49 wurde diese Postkarte in der SBZ aufgegeben. Westberlin hat sie wohl am 16.9.49 erreicht und blieb damit von der Erhebung der Nachgebühr verschont.

Am 17.9.49 war die Karte beim Empfänger in Westberlin eingegangen und wurde mit einem Eigangsstempel mit diesem Datum versehen.

 
     

"Rübergebrachte Post" nach dem 16.9.49, um durch den hohen Wechselkurs Gebühren zu sparen

 

Berlin N4 15.10.45 nach Eisenach

 

Text

     
15.10.49   Text
     

Drucksache eines Briefmarkenhändlers aus Westberlin an einen Kunden in der DDR (Die DDR wurde am  7.10.49 gegründet). Seit 16.9.49 waren die Frankaturen gegenseitig wieder anerkannt, die Karte hätte auch aus Westberlin abgeschickt werden können, allerdings für Westmark.

 

Oben auf der Karte sind die Wechselkurse vom 8.10.49 angegeben. 1 DM West = 5,60 DM Ost.  Aber die Westmark war gegen einen Dollar mit 6,70 auf dem Weltmark auch noch nicht viel wert.
Die Karte hat den Händler etwas mehr als einen Pfennig West gekostet.

 
         

Dieser Brief ist aus Portoersparnis am 17.7.49 in Ostberlin aufgegeben.

 
     
1.7.49    
     

Dieser Auslandsbrief, nach Frankreich, wurde von einem Westberliner in Ostberlin aufgegeben. In Westberlin musste seit 21.3.49 mit Marken in Westwährung frankiert werden. Bei dem Wechselkurs von etwa 1:4 hat dieser Brief statt 30 nur 12 Pfennig West gekostet. Am 7.7.49 war das Auslandsporto in Westberlin auf 30 Pfennig gesenkt worden.