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Paketzulassungsmarke Konzentrationslager Theresienstadt, gestempelt in Branice Tschechien, Bezirk Pisek (gepr. Gilbert und Paetow BPP)
Pakete an Insassen des KZ durften nur befördert werden, wenn die Zulassungsmarke auf dem Paket selbst (nicht der Begleitkarte) aufgeklebt war; daher kommen echt gestempelte, unbeschädigte Stücke kaum vor. Die Zuteilung erfolgte in einem bürokratischen Verfahren auf Antrag des KZ-Insassen an den von ihm vorgesehenen Paketsender durch den Ältestenrat der Juden in Prag. (Quelle: Michel) |