Titel

 

Am 10. Januar 1920 trat der Friedensvertrag von Versailles in Kraft, der die Abtrennung des Saargebiets vom Deutschen Reich zur Wiedergutmachung der französischen Kriegsschäden und dessen Verwaltung als Mandatsgebiet des Völkerbunds regelte.
Es sprach für 15 Jahre Frankreich die Eigentumsrechte an den saarländischen Kohlengruben und an den Eisenbahnen zu.
In dieser Zeit verwaltete eine vom Völkerbund eingesetzte Regierungskommission das Gebiet.
1922 wurde mit dem so genannten Landesrat eine politische Mitbestimmung der Saarländer geschaffen, eine parlamentarische Vertretung fast ohne Befugnis.
Die Verlegung der Zollgrenzen sollte eine Umorientierung der saarländischen Wirtschaft vom deutschen zum französischen Markt bewirken und brachte große Umstellungsprobleme mit sich.
Wegen der Einführung des Französischen Francs als Währung am 1. Juni 1923 blieben der saarländischen Bevölkerung die Endphase der Hyperinflation im Deutschen Reich erspart.
Der politische, wirtschaftliche und kulturelle Einfluss Frankreichs, die militärische Besatzung und die neue politische Grenze waren für die Mehrheit der Saarländer eine ständige Provokation, und nur ein verschwindend geringer Teil sympathisierte offen mit Frankreich.
Es war ein hitziger Wahlkampf entbrannt und "um die Einflussnahme der einzelnen Interessengruppen nicht ausufern zu lassen und um die Volksabstimmung im Saarland ordnungsgemäß und auch ohne Störungen und vor allen Dingen auch ohne Wahlfälschungen durchführen zu können, entsendet der Völkerbund verschiedene Truppenkontingente in der Stärke von 3500 Mann, die diese Absicherung garantieren sollen".
(Völkerbundrat in seiner Festlegungsentscheidung zur Volksabstimmung vom 4.6.1934)
Briefe der schwedischen Schutztruppe
Auf Grund des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 13. Januar 1935, in der sich 90,3 Prozent für eine Wiedereingliederung ins Deutsche Reich ausgesprochen hatten, kehrte das Saargebiet zum 1. März 1935 in das deutsche Zollgebiet zurück.

 

Das „zweite“ Saarstatut wurde als Teil der Pariser Verträge von 1954 zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Pierre Mendès-France und dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer ausgehandelt.
Frankreich wollte das Industrierevier an der Saar stärker an sich binden, so, wie nach dem Ersten Weltkrieg.
Am 22. Dezember 1946 schloss Frankreich die Grenze des Saarlandes zum übrigen Deutschland und trieb damit die Entwicklung im französischen Sinne voran – etwa durch die Einführung des Französischen Franc als Währung am 20. November 1947 und durch die Verabschiedung einer eigenen Verfassung am 15. Dezember 1947.
Frankreichs Außenminister Robert Schuman hatte, um die unter dem Zankapfel Saarland leidende deutsch-französische Verständigung in Gang zu bringen, 1952 eine Europäisierung der Saar ins Gespräch gebracht. Das Saarland sollte zu einem außerstaatlichen Territorium und Standort verschiedener europäischer Institutionen werden.
In der deutschen Innenpolitik wurde Adenauer wegen des Saarstatuts scharf angegriffen. Vor allem die SPD sah darin eine De-facto-Abtretung des Saarlands an Frankreich. Vor dem endgültigen Inkrafttreten sah das Saarstatut jedoch eine Volksabstimmung vor, um die bald ein heftiger Abstimmungswahlkampf ausbrach.
Im Sommer 1955 formierten sich die pro-deutschen Parteien des Saarlandes zum Heimatbund. Da sich darunter auch die CDU befand, ergab sich die paradoxe Situation, dass die Saar-CDU zum Ablehnen des Statuts aufrief, während CDU-Bundeskanzler Adenauer eine Zustimmung propagierte. In der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 votierten 67,7 Prozent der abstimmenden saarländischen Bürger – bei einer Beteiligung von 96,6 Prozent (620.000 Teilnehmer) – gegen das Saarstatut. Dieses Votum wurde als Ausdruck des Willens zu einem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland angesehen. Da der deutsch-französische Vertrag von 1954 keine Regelungen für den Fall einer Ablehnung des Saarstatuts enthielt, musste erneut verhandelt werden. Im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956 stimmte Frankreich der Rückgliederung des Saarlandes zum 1. Januar 1957 zu. Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert. Die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes und die Einführung der D-Mark wurde aber erst am 6. Juli 1959 vollzogen.