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Nach dem Zweiten Weltkrieg beabsichtigte Frankreich ursprünglich, das gesamte linksrheinische Gebiet von Deutschland abzuspalten. Diese Pläne wurden jedoch auf den Außenministerkonferenzen der Alliierten abgelehnt.
Die USA gaben jedoch ihre Zustimmung für eine Abtrennung des Saarlandes.
Am 10. Juli 1945 rückten französische Besatzungstruppen in das Saarland ein.
Am 16. Februar 1946 wurde das Saarland der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates entzogen. Ende 1946 errichtete man eine Zollgrenze zum restlichen Deutschland.
Kurze Zeit später wurde das Land zu einem französischen Protektorat mit einer eigenen Regierung und Verfassung. Die Präambel der Verfassung sah einen wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich vor.
Das hatte für die Bevölkerung wirtschaftlich positive Folgen und löste ein starkes Wirtschaftswachstum aus. Es gab auch eine starke frankophile Bewegung im Saarland, dennoch wurde ein möglicher politischer Anschluss an Frankreich weitgehend abgelehnt.
Am 16. Juli 1947 wurde die Saarwährung "Saarmark“ in der Parität 1 Reichsmark = 1 Saarmark eingeführt. Es sollte die vorgesehene Einführung des französischen Francs vorbereiten.
Man wollte den Zufluss von Reichsmark aus den anderen Besatzungszonen verhindern. Wegen der evtl. späteren Umwechslung in den damals wesentlich stabileren Franc wären sicher große Beträge in das Saarland geflossen.
Am 15. November 1947 wurde der französische Franc offizielles Zahlungsmittel, am 23. März 1948 die Zollunion offiziell bestätigt. Ab 1954 wurden die französischen Münzen, nicht jedoch die Scheine, durch eigene "Saar-Franken“ ergänzt, die den französischen Münzen genau glichen, jedoch deutsch beschriftet.
Im Juli 1948 erhielten alle Saarländer eine eigene Staatsangehörigkeit, sie wurden "Sarrois“.
Die von Frankreich eingesetzte Regierung vorwiegend aus Emigranten und von den Nationalsozialisten Verfolgten bestehend, sorgte dafür, dass im Saarland nachhaltiger entnazifiziert wurde als in irgendeinem anderen Teil Westdeutschlands.
Nach anfänglicher Zustimmung der Bevölkerung zu dem neuen Status stieg die Unzufriedenheit mit der Regierung in den 1950er Jahren an, was sicherlich auch mit der raschen wirtschaftlichen Erholung in der Bundesrepublik zusammenhing Parteien, die gegen eine Eigenstaatlichkeit eintraten – vor allem die großen Parteien der Bundesrepublik – wurden nicht zugelassen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde eingeschränkt.
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Die Saarregierung rechtfertigte diesen Schritt damit, dass ein Staat keiner Partei ein Betätigungsfeld bieten dürfe, die seine Existenz grundlegend ablehne.
Bundeskanzler Konrad Adenauer verweigerte jeden Kontakt zu der als "separatistisch“ bezeichneten Regierung Hoffmann. 1952 rief die auch verbotene pro-deutsche DPS (Demokratische Partei Saar, ab 1957 saarländischer Landesverband der FDP) dazu auf, bei den Landtagswahlen ungültige Stimmzettel abzugeben, was rund ein Viertel der Wahlberechtigten auch tat.
Dies stellte auch einen Wendepunkt in Adenauers Saarlandpolitik dar. Er nahm Kontakt zur Saarregierung auf, vor allem um seine Projekte der Westbindung und der Aussöhnung mit Frankreich nicht zu gefährden. Dieser neue Kurs mündete in der Unterzeichnung des Saarstatuts am 23. Oktober 1954 in Paris als Teil der Pariser Verträge. In der deutschen Innenpolitik wurde Adenauer wegen des Saarstatuts scharf angegriffen, obwohl das Statut eine Volksabstimmung vorsah.
Vor allem die SPD und FDP sahen darin eine De-facto-Abtretung des Saarlands an Frankreich.
Am 23. Oktober 1955 wurde schließlich nach einem heftig geführten Abstimmungskampf eine Volksbefragung über die Zukunft des Landes durchgeführt, wobei 67,7 Prozent der Saarländer mit "Nein“ stimmten und sich damit gegen das Saarstatut entschieden. Das Saarstatut war die Vision des saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann, der das Saarland zum ersten europäischen Territorium machen wollte.
Die Planung ganzer Stadtteile in und um Saarbrücken, die die europäischen Institutionen aufnehmen sollten, war bereits angelaufen Das Ergebnis der Abstimmung werteten die politisch Verantwortlichen in den beteiligten Regierungen als Wunsch der Saarländer, sich der Bundesrepublik anzuschließen.
Am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 das zehnte Land der Bundesrepublik Deutschland wurde.
Durch Gesetz vom 20. Dezember 1956 war zugleich die saarländische Staatsangehörigkeit wieder abgeschafft worden. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu Frankreich blieb jedoch bestehen, besonders weil das Saarland noch bis zum 6. Juli 1959 weiter zum französischen Zollgebiet gehörte.
Ab diesem "Tag X“ wurde im Saarland die D-Mark zum Kurs von 100 Saar-Franken = 0,8507 DM eingeführt, und die Zollschranken zu Rheinland-Pfalz fielen.
Nach Wikipedia
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