Titel

 
 

Nach dem Zweiten Weltkrieg beabsichtigte Frankreich ursprünglich, das gesamte linksrheinische Gebiet von Deutschland abzuspalten. Diese Pläne wurden jedoch auf den Außenministerkonferenzen der Alliierten abgelehnt.
Die USA gaben jedoch ihre Zustimmung für eine Abtrennung des Saarlandes.
Am 10. Juli 1945 rückten französische Besatzungstruppen in das Saarland ein.
Am 16. Februar 1946 wurde das Saarland der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates entzogen.
Ende 1946 errichtete man eine Zollgrenze zum restlichen Deutschland.
Kurze Zeit später wurde das Land zu einem französischen Protektorat mit einer eigenen Regierung und Verfassung. Die Präambel der Verfassung sah einen wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich vor.
Das hatte für die Bevölkerung wirtschaftlich positive Folgen und löste ein starkes Wirtschaftswachstum aus.
Es gab auch eine starke frankophile Bewegung im Saarland, dennoch wurde ein möglicher politischer Anschluss an Frankreich weitgehend abgelehnt.
Am 16. Juli 1947 wurde die Saarwährung "Saarmark“ in der Parität 1 Reichsmark = 1 Saarmark eingeführt. Es sollte die vorgesehene Einführung des französischen Francs vorbereiten.
Man wollte den Zufluss von Reichsmark aus den anderen Besatzungszonen verhindern. Wegen der evtl. späteren Umwechslung in den damals wesentlich stabileren Franc wären sicher große Beträge in das Saarland geflossen.
Am 15. November 1947 wurde der französische Franc offizielles Zahlungsmittel, am 23. März 1948 die Zollunion offiziell bestätigt. Ab 1954 wurden die französischen Münzen, nicht jedoch die Scheine, durch eigene "Saar-Franken“ ergänzt, die den französischen Münzen genau glichen, jedoch deutsch beschriftet.
Im Juli 1948 erhielten alle Saarländer eine eigene Staatsangehörigkeit, sie wurden "Sarrois“.
Die von Frankreich eingesetzte Regierung vorwiegend aus Emigranten und von den Nationalsozialisten Verfolgten bestehend, sorgte dafür, dass im Saarland nachhaltiger entnazifiziert wurde als in irgendeinem anderen Teil Westdeutschlands.
Nach anfänglicher Zustimmung der Bevölkerung zu dem neuen Status stieg die Unzufriedenheit mit der Regierung in den 1950er Jahren an, was sicherlich auch mit der raschen wirtschaftlichen Erholung in der Bundesrepublik zusammenhing
Parteien, die gegen eine Eigenstaatlichkeit eintraten – vor allem die großen Parteien der Bundesrepublik – wurden nicht zugelassen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde eingeschränkt.

 

Die Saarregierung rechtfertigte diesen Schritt damit, dass ein Staat keiner Partei ein Betätigungsfeld bieten dürfe, die seine Existenz grundlegend ablehne.
Bundeskanzler Konrad Adenauer verweigerte jeden Kontakt zu der als "separatistisch“ bezeichneten Regierung Hoffmann. 1952 rief die auch verbotene pro-deutsche DPS (Demokratische Partei Saar, ab 1957 saarländischer Landesverband der FDP) dazu auf, bei den Landtagswahlen ungültige Stimmzettel abzugeben, was rund ein Viertel der Wahlberechtigten auch tat.
Dies stellte auch einen Wendepunkt in Adenauers Saarlandpolitik dar. Er nahm Kontakt zur Saarregierung auf, vor allem um seine Projekte der Westbindung und der Aussöhnung mit Frankreich nicht zu gefährden. Dieser neue Kurs mündete in der Unterzeichnung des Saarstatuts am 23. Oktober 1954 in Paris als Teil der Pariser Verträge.
In der deutschen Innenpolitik wurde Adenauer wegen des Saarstatuts scharf angegriffen, obwohl das Statut eine Volksabstimmung vorsah.
Vor allem die SPD und FDP sahen darin eine De-facto-Abtretung des Saarlands an Frankreich.
Am 23. Oktober 1955 wurde schließlich nach einem heftig geführten Abstimmungskampf eine Volksbefragung über die Zukunft des Landes durchgeführt, wobei 67,7 Prozent der Saarländer mit "Nein“ stimmten und sich damit gegen das Saarstatut entschieden.
Das Saarstatut war die Vision des saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann, der das Saarland zum ersten europäischen Territorium machen wollte.
Die Planung ganzer Stadtteile in und um Saarbrücken, die die europäischen Institutionen aufnehmen sollten, war bereits angelaufen
Das Ergebnis der Abstimmung werteten die politisch Verantwortlichen in den beteiligten Regierungen als Wunsch der Saarländer, sich der Bundesrepublik anzuschließen.
Am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 das zehnte Land der Bundesrepublik Deutschland wurde.
Durch Gesetz vom 20. Dezember 1956 war zugleich die saarländische Staatsangehörigkeit wieder abgeschafft worden.
Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu Frankreich blieb jedoch bestehen, besonders weil das Saarland noch bis zum 6. Juli 1959 weiter zum französischen Zollgebiet gehörte.
Ab diesem "Tag X“ wurde im Saarland die D-Mark zum Kurs von 100 Saar-Franken = 0,8507 DM eingeführt, und die Zollschranken zu Rheinland-Pfalz fielen.

Nach Wikipedia

 
 

Saar-Mark franz. Seite

Rückseite in Deutsch

   
Saarmark Saarmark deutsche Seite
   

Die Saar-Mark löste ab dem 16. Juni 1947 die Reichsmark ab, mit welcher sie aber im Verhältnis 1:1 austauschbar blieb. Es gab Scheine zu 1,2,5,10,50 und 100 Saar-Mark.
Am 15. November 1947 wurde die Regierung in Paris gesetzlich ermächtigt, die französische Währung im Saarland einzuführen. Es entstand der Saar-Franken, welcher rechtlich keine offizielle Währung darstellte, jedoch im Wert dem Französischen Franc entsprach und ab 20. November 1947 im Saarland eingeführt wurde.
Die Saar-Mark verlor ab dem 15. Januar 1948 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Währungsumrechnung erfolgte im Verhältnis 20:1.

 
 
 

Vorläufer Saarland

 
     
Gebühr bezahlt   Marken franz. Zone
     
 

Die ersten Briefmarken der franz. Zone erschienen schon am 17. Dezember 1945. Bis dahin musste man sich, wie auch in anderen Gegenden Deutschlands, mit Provisorien behelfen, hier mit Barfrankatur "Gebühr bezahlt".
Einschreibbrief 10.12.45 nach Berlin mit Eingangsstempel Berlin-Friedrichsfelde 26.12.45

 

Diese Ausgabe mit den "Wappen der Länder der franz. Zone und deutsche Dichter" war die gemeinsame Ausgabe für die franz. Zone. 1947 wurden für die Länder der amerikanischen, der britischen und sowjetischen Zone Gemeinschaftsausgaben eingeführt, die sog. Kontrollratsausgeben ( Ziffern- und Arbeiterserie). Die Franzosen schlossen sich nicht an, sie gaben für ihre Zone vier verschieden Freimarkenserien heraus, für Baden, Rheinland-Pfalz, Würtemberg-Hohenzollern und für das Saarland.

 
 
 
 

Saarbrücken 27.7.47 nach Köln

 

St. Ingbert nach Kassel 14.1.1948

 
     
Pfennig-Währung   Überdruck Franc-Währung
     
 

Die erste Freimarkenserie für das Saarland erschien im Jan./März 1947, Berufe und Ansichten aus dem Saarland in Markwährung. (Saar I).
Am 15. Nov. 1947 wurde der franz. Franc offizielles Zahlungsmittel. Die Saar-Mark verlor ihre Gültigkeit am 15. Jan. 1948 und wurde im Verhältnis 20:1 getauscht.
Einschreiben 2. Gewichtsstufe 1,08 RM
(bis 17.11.47 galten die alten Postgebühren, wie in ganz Deutschland)

 

Am 15. November wurde im Saarland der Franc eingeführt. Die bis dahin gültigen Marken wurden mit Werten in Franc überdruckt. Sie erschienen im Nov./Dez. 1947, die sog Ausgabe Saar II.
Der Brief ist korrekt frankiert: Brief bis 20 g 6 Fr,
Expresszustellung Ortsbezirk 25 Fr,
Einschreibgebühr 14 Fr.Zusammen 45 Fr. Eingangsstempel Kassel 15.1.48

 
 
   

Ausgabe 1. April 1948

 
Saar III
 

Freimarkenserie "Wiederaufbau des Saarlandes, sog. Saar III", jetzt direkt in Franc-Währung. 10 Fr Porto, 25 Fr Einschreibgebühr

 
 
 

Pass

 

1. Innenseite

 
     
Saarpass   Innenseite
     
 

Im Juli 1948 erhielten alle Saarländer eine eigene Staatsangehörigkeit, sie wurden "Sarrois".

 

 

 
 
 
 

Ausweis A

 

Hier soll ein grauer Ausweis B hinkommen.

 
     
Roter Ausweis    
     
 

Den roten Ausweis A erhielt nur eine bestimmte Gruppe von Einwohnern.
Gewisse Bedingungen waren für den Erhalt dieses Dokumentes zu erfüllen.
Man musste selber, Vater oder Mutter im Saarland geboren sein. Man war mit einem echten Saarländer verheiratet oder ein Kind eines solchen. Man hatte schon vor dem 30.1.1933 (Hitler wurde Reichskanzler) im Saarland gewohnt.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz trat am 15. Juli 1948 in Kraft. Gleichzeitig wurde der Bevölkerung die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. innerhalb eines bestimmten Zeitraum konnte man erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Danach galt man im Saarland als Ausländer.
Mehr Infos über diese Situation im Saarland

 

Wer nicht als echter Saarländer zu dieser Gruppe A gehörte, bekam einen grauen Ausweis mit einem B.
Dazu gehörten alle Personen, die nach 1933 in das Saarland gezogen waren, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen.
Dieser Ausweis galt lediglich als Aufenthaltsgenehmigung. 
Wer das Land mit diesem grauen Ausweis B verlassen wollte, musste sich vorher eine Genehmigung zur Wiedereinreise beschaffen.
Nur nach Frankreich konnte man frei aus- und wieder einreisen.
Auch wurden diesen Personen einige demokratische Grundrechte, wie das aktive und passive Wahlrecht vorenthalten, sowie die Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit und der Schutz vor Ausweisung. Sie waren Saarländer zweiter Klasse.

 
 
 

Am 1.5.1948 hatte sich das Saarland zu einem (teil)souveränen Staat erklärt und für Post in beide Teile Deutschlands Auslandsgebühren verlangt. Post mit Frankreich wurde zu Inlandsgebühren abgewickelt. Die Bundesrepublik hat das Saarland bis 1.10 1948  weiter als Teil Deutschland behandelt und erst dann  Auslandsgebühren für Post in das Saarland verlangt. Die DDR hat  das Saarland nie als Ausland betrachtet, dort vertrat man den Standpunkt, dass erst ein Friedensvertrag die Gebietsansprüche regeln könne.

 
 

20.5.48

 

5.6.48

 
     
  5.6.48
     
 

Am 1.5.48 hat das Saarland sich auf postalischem Gebiet zu einem "souveränen Staat" erklärt und für das "übrige Deutschland", also Westdeutschland, die SBZ und Berlin,  Auslandsgebühren eingeführt. Ein einfacher Brief im Saarland und nach Frankreich zu Inlandsgebühr kostete 6 Fr, ein Brief nach Deutschland und ins Ausland 18 Fr.

 

Einschreibbrief mit Stempel aus Berlin-Rudow (West) mit Absender aus Berlin-Köpenick (Ost).
Der Brief ist noch mit Inlandsporto frankiert.
Westdeutschland und damit auch Westberlin hat erst am 1.10.48 die Auslandsfrankatur für Post in das Saarland eingeführt. die SBZ nie.
Mehr Informationen über den sog. "Postkrieg".

 
 
 
 

Im Laufe der Jahre von 1947 bis 1955 wurden die Gebühren in das "übrige Deutschland" und das Ausland mehrfach angepasst

 
     

17.4.48 Völklingen nach München

 

20.5.48 Neunkirchen nach Üttershausen, Bez. Kassel

     
6 Franc   18 Franc
     
 

Bis 30.4.1948 kostete ein Brief nach Deutschland genau so viel, wie ein Brief innerhalb des Saarlandes oder nach Frankreich, 6 Franc. In das Ausland 10 Franc.

 

Ab 1.5.48 wurde für das "übrige Deutschland", so wird in den Gebührensätzen formuliert, Auslandsgebühr von 18 Franc erhoben.

 
         

19.2.51 Saarbrücken nach Gera (DDR)

 

Dillingen 1.10.51 nach Wülfrath

     
25 Franc   Dillingen
     
 

Am 1.12.48 wird die Gebühr nach Deutschland und ins Ausland auf 25 Franc angehoben.

 

Schließlich wird am 1.5.51 diese Gebühr auf 30 Franc angepasst..

 
 

Am 1.7.55 wurden die Gebühren im Saarland, nach Frankreich und nach Deutschland auf 15 Franc festgesetzt. Die Auslandsgebühr blieb bei 30 Franc

 
 
 

Saarbrücken 15.12.1948

 

Franz. Außenminister war zu der Zeit Robert Schuman

 
 
Außenminister

Sondermarke "Ein Jahr Verfassung" mit Sonderstempel " DER FRANZÖSISCHE AUSSENMINISTER BESUCHT DAS SAARLAND" 15.12.1948.
Eingangsstempel Heusweiler 16.12.48 (Dilsburg ist ein Ortsteil von Heusweiler)

 

Robert Schuman war von der französischen und der deutschen Kultur gleichermaßen geprägt.
Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn, Berlin und Straßburg. 1912 eröffnete er eine Anwaltskanzlei im damals deutschen Metz,
Nachdem Lothringen 1918 französisch wurde, wurde Schuman 1919 Mitglied der Nationalversammlung als Vertreter des Départements Mosel.
1940 wurde er von der Gestapo verhaftet. 1942 gelang ihm die Flucht nach Frankreich, er hielt sich nun im Untergrund auf und knüpfte Kontakte zur Widerstandsbewegung. Nach Kriegsende 1945 wurde er Mitglied der Nationalversammlung.
Von November 1947 bis Juli 1948 war er Ministerpräsident Frankreichs, dann von 1948 bis 1953 Außenminister.
1950 trat er in Reden für eine weitgehende deutsch-französische Annäherung ein, gleichzeitig stellte er den Plan einer westeuropäischen Montanunion vor, den sogenannten Schuman-Plan.
1951 unterzeichneten die Außenminister der Beneluxstaaten, Frankreichs, Italiens und der Bundesrepublik in Paris den Vertrag zur Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl", der Vorläuferin der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und heutigen Europäischen Gemeinschaft.
1958 wurde Schuman einstimmig zum ersten Präsidenten des Europäischen Parlaments in Straßburg gewählt, nach dem Rücktritt vom Amt wurde er 1960 Ehrenpräsident.
Wegen seiner Impulse auf dem Weg zu einem vereinten Europa und in der Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich wird Schuman als "Vater Europas" bezeichnet. Er wurde mehrfach ausgezeichnet, so 1958 mit dem Karlspreis der Stadt Aachen.
Am 4. Sept 1968 starb er.
Quelle:  Wikipedia und andere

     
 

Die Zeit bis 1954, in der im Saarland wieder, wie in der Zeit von 1923 bis 1935 schöne Briefmarken erschienen, ist für mich nicht interessant. Es beginnt wieder interessant zu werden mit der Unterzeichnung des Saarstatuts im Herbst 1954.

 

Bis 1954 wurden im Saarland die franz. Münzen und Scheine benutzt, die 1:1 dem Saar-Franken entsprachen.
1954 wurden für das Saarland eigene Münzen geprägt. Die saarländischen Münzen von 1954/55 entsprachen in Gewicht, Material und Größe den zur selben Zeit geprägten Münzen des französischen Francs, unterschieden sich allerdings von diesen durch die Motive und die deutschsprachigen Inschriften.
Die Münzen zu 10, 20 und 50 Franken (mit Prägejahr 1954) zeigten ein Bergwerk und das saarländische Wappen. Auf der 100-Franken-Münze (Prägejahr 1955) war das von einem Kranz umrahmte Wappen zu sehen. Banknoten wurden keine eigenen herausgegeben, es zirkulierten weiterhin die französischen.
Die Münzen waren nur im Saarland gültig, stellten damit aber nicht etwa eine eigene saarländische Währung dar, sondern ergänzten lediglich die französischen Münzen. Durch kein Gesetz und keine Verordnung war jemals eine Währung unter der Bezeichnung "Saarländischer Franken" oder "Saar-Franken" eingeführt worden. Die einzige "wirklich" saarländische Währung war die nur ein halbes Jahr lang gültige Saarmark.
An dem von der Bevölkerung lange erwarteten "Tag X" (6. Juli 1959) wurden im Saarland die Französischen Franken in Deutsche Mark umgetauscht.
Die Bezeichnung "Tag X" rührte daher, dass das genaue Datum nicht im Voraus, sondern ganz kurzfristig, lediglich zwei Tage vorher bekanntgegeben wurde, um Spekulationen vorzubeugen. Der in DM umgetauschten Betrag in Franken belief sich auf über 30 Milliarden.
Der Umrechnungskurs betrug 100 Frs. = 0,8507 DM. (1 DM "kostete" also 117,50 Franken.)

 
10 Franken 20 Franken 50 Franken 100 Franken
       
10 Franken Rückseite 20 Franken Rückseite 50 Franken Rückseite 100 Franken Rückseite
 

Die Münzen sind vergrößert dargestellt.

 
 
 

Im Saarstatut war eine Volksabstimmung festgelegt worden, die am 23. Oktober 1955 stattfand . Dazu wurden 3 Marken der Freimarkenserie, der sog. Saar V, in einer Neuauflage mit einem Überdruck " Volksbefragung 1955" versehen. Sie erschienen am 22. Oktober.

 
     
Volksbefragung   Volksbefragung
     
 

Ersttagsstempel Saarbrücken 22.10.55. Die Volksbefragung fand am 23. Oktober 1955 statt.

 

Brief in die USA mit dem Stempel "Heute Volksbefragung im Saarland" 23.10.55

 
 
 
 

Am 1.1.1957 wurde das Saarland in die Bundesrepublik eingegliedert.

 
     
1.1.57   Heuß 1
     
 

Ersttagsbrief Saarbrücken 2 Saarland - Bundesland 1.1.57 in franz. Währung.

 

Dauermarkenserie Theodor Heuss (i) Saarland ohne Währungsbezeichnung

 
 
 
 

Freimarken sind nun in Franc-Währung

 
     
Heuss in Franc   Saar 1958-59
     
 

Erster Verwendungstag der Dauerserie Theodor Heuss (II) mit Währungsbezeichnung Franc. Das Saarland blieb weiterhin Teil des franz. Zollgebietes.

 

Obwohl das Saarland politisch zu der Bundesrepublik gehörte, blieb der Franc Zahlungsmittel, bis es auch wirtschaftlich mit der Bundesrepublik verbunden wurde.

 
 
 
 

Letzttag der Saarmarken und Ersttag der Marken der Bundesrepublik

 
     
Letztag   Heuss Deutsch
     
 

Am 5.7.59 wurden die Saarmarken ungültig

 

Am 6. Juli 1959 war der "Tag X" gekommen, das Saarland wurde auch wirtschaftlich in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert. Die D-Mark wurde Zahlungsmittel im Saarland.